F.A.Z. Einspruch · Frankfurter Allgemeine Zeitung

#383: Kritik an Hubigs Vorstoß zur digitalen Gewalt

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Justice Minister Stefanie Hubig wants to tighten criminal law against digital violence, but a leading professor calls her draft critically flawed.
1. FAZ Einspruch Folge 383 vom 1. April 2026 deckt digitale Gewalt im Strafrecht, Frankfurter Verkehrspolizei und Israels neue Todesstrafe-Gesetzgebung ab. 2. Moderatoren sind Frederik Golowski und Katharina Iskander; Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle (Max-Planck-Institut Freiburg) und Polizei-Einheitenleiter Jochen Wirth (Frankfurter CART) sind die Hauptgäste. 3. Die Leitfrage des ersten Gesprächsteils: Ist ein schärferes Strafrecht das richtige Mittel gegen Deepfakes, und kann es Betroffenen schneller und besser helfen? 4. Anlass für die Debatte ist der Fall Colleen Fernandes, die schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Ehemann Christian Ulm erhoben hat und damit eine politische Diskussion über digitale Gewalt ausgelöst hat. 5. In Berlin werden laut Sendung aktuell drei Gesetzentwürfe diskutiert, darunter der Hubig-Entwurf mit zwei neuen Straftatbeständen für Deepfakes im Sexualstrafrecht und ein Grünen-Entwurf. 6. Hörnle kritisiert, dass das bestehende Strafgesetzbuch keine kohärente Gesamtsystematik für Deepfakes hat und stückweise entstanden ist; sie fordert einen systematischen Gesamtentwurf statt Anlassgesetzgebung. 7. Sie spricht sich gegen die im Hubig-Entwurf vorgesehene Strafbarkeit des bloßen Herstellens von Deepfakes aus und plädiert dafür, nur das Zugänglichmachen zu erfassen. 8. Den Grünen-Begriff 'sexualbezogen' hält Hörnle für zu unbestimmt; als Beispiel nennt sie ein T-Shirt mit frechen Sprüchen, das möglicherweise darunter subsumiert werden könnte. 9. Hörnle warnt ausdrücklich, Deutschland habe bereits über eine Million offene Strafverfahren und neue Delikte würden die Verurteilungsquote bei bestehenden Sexualdelikten weiter absenken. 10. Im zweiten Teil erklärt Jochen Wirth, dass illegale Straßenrennen nach §315d StGB erst seit Oktober 2017 als Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. 11. Wirth beschreibt das häufigste und schwer zu entdeckende Tuning-Vergehen: illegal schaltbare Auspuffklappen, die per Fernbedienung oder Tastenkombination die automatische Lautstärkeregelung umgehen. 12. Bußgelder für unzulässige Fahrzeugveränderungen beginnen laut Wirth bei 90 Euro; hinzu kommen Sachverständigenkosten im mittleren vierstelligen Bereich sowie mögliche Urkundenfälschungsverfahren. 13. Das Kudamm-Urteil von 2020 ermöglicht laut Wirth, ein illegales Rennen mit Todesfolge als Mord zu werten; für die Einstiegskontrolle der CART-Einheit hat das jedoch keine Auswirkung. 14. Wirth schildert, dass viele ertappten Fahrer sich in eine Opferrolle begeben und eine Verlustreaktion auf die Sicherstellung des Fahrzeugs zeigen, manche aber das Ergebnis sportlich nehmen. 15. Im dritten Teil berichtet Golowski, dass die Knesset am Montag mit knapper Mehrheit die Ausweitung der Todesstrafe beschlossen hat; die letzte tatsächliche Hinrichtung in Israel war 1962 – die Erschießung des NS-Verbrechers Adolf Eichmann. 16. Das Gesetz differenziert explizit zwischen dem Westjordanland, wo es nur für Palästinenser gilt, und Israel selbst, wo die Todesstrafe greift, wer tötet, um 'die Existenz des Staates Israel zu negieren'. 17. Das Format ist ein nachrichtenorientierter Podcast mit drei thematischen Blöcken; der erste Block ist ein Experteninterview, der zweite ein Polizei-Praxisgespräch, der dritte ein kurzer Kollegendialog. 18. Ton und Stil: sachlich-analytisch mit kritischen Nachfragen; Hörnles Teil ist akademisch, Wirths Teil anschaulich und praxisnah, der Israel-Teil eher deskriptiv. 19. Hörer, die an deutschem Strafrecht, Polizeiarbeit oder internationaler Rechtspolitik interessiert sind, werden alle drei Teile informativ finden. 20. Personen ohne Deutschkenntnisse oder ohne Grundinteresse an juristischen und politischen Themen werden der Folge kaum folgen können.
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