F.A.Z. Einspruch · Frankfurter Allgemeine Zeitung

#333: Richtet bald ein Sondertribunal über Putin?

·1 hr 20 min·6 clips
Why can't the International Criminal Court in The Hague prosecute Russia for the crime of aggression in Ukraine?
1. FAZ Einspruch Folge 333 vom 19. Februar 2025 befasst sich mit dem Ukraine-Sondertribunal, der AfD-Migrationspolitik und einer BSW-Verfassungsbeschwerde. 2. Moderator Stefan Klenner und Co-Moderator Fynn Hohenschwert führen durch die Sendung; Prof. Klaus Kress (Strafrecht, Universität Köln) und AfD-Sprecher Tobias Matthias Peterka sind die Hauptgäste. 3. Die zentrale These des ersten Gesprächsteils lautet: Der Internationale Strafgerichtshof hat eine absichtlich eingebaute Lücke bei der Zuständigkeit für das Verbrechen der Aggression – ein Sondertribunal soll diese schließen. 4. Prof. Kress erläutert, dass ein UN-Sicherheitsrats-Mandat am russischen Veto gescheitert wäre und daher ein Vertrag zwischen Ukraine und Europarat als Grundlage gewählt wurde. 5. G7-Staaten wie Großbritannien, Frankreich und Deutschland blockierten laut Kress ein vollständig internationales Tribunal, weil sie einen Präzedenzfall gegen persönliche Immunität amtierender Staatschefs fürchteten. 6. Der ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass das Tribunal Ermittlungen gegen Putin aufnehmen und eine Anklageschrift formulieren kann, das Verfahren aber suspendiert wird, solange Putin im Amt ist. 7. Kress kritisiert diesen Kompromiss als suboptimal und betont, die Versammlung der Vertragsstaaten des IStGH werde im Juli 2025 zu einer Sondersitzung zusammentreten, um die Aggressionslücke im Statut zu schließen. 8. Auf die Frage nach dem Vorwurf westlicher Doppelstandards – etwa beim Irakkrieg – räumt Kress ein, das Tribunal sei nur legitim, wenn vergleichbare Fälle in Zukunft ähnlich behandelt werden. 9. Die parallel laufenden Verhandlungen im saudi-arabischen Riad ohne ukrainische und europäische Beteiligung bewertet Kress als völkerrechtlich besorgniserregend und warnt vor einer faktischen Anerkennung russischer Gebietsgewinne. 10. Im zweiten Teil erläutert AfD-Rechtspolitiker Tobias Matthias Peterka, dass die AfD primär zur Ausreise verpflichtete Personen abschieben will, betont aber, das Ziel sei über diese Gruppe hinaus ausdehnbar. 11. Peterka nennt als Hebel für Massenabschiebungen: Entwicklungshilfe als diplomatisches Druckmittel, Ausstellung von Ersatzpapieren und eine Neuausrichtung der Ermessensentscheidungen in der Verwaltung. 12. Der Interviewer Hohenschwert hält Peterka entgegen, dass die 221.000 ausreisepflichtigen Personen (davon 179.000 geduldete) weit unter den von René Springer genannten Millionen liegen. 13. Peterka argumentiert, das individuelle Asylrecht sei in Zeiten globaler Migrationsbewegungen nicht mehr haltbar und müsse in eine Institutsgarantie umgewandelt werden. 14. Zur Frage der subsidiär Schutzberechtigten – Personen, denen Folter oder Todesstrafe in Herkunftsländern droht – sagt Peterka, in jedem Fall müsse eine Plausibilitätsprüfung stattfinden, ohne eine Mindestschutzgarantie zu nennen. 15. Auf die Frage nach Haftbedingungen in Afghanistan antwortet Peterka, man könne nicht für jedes Herkunftsland vollständige Rechtsstaatlichkeit garantieren, solange das nicht auch für andere Länder wie die Philippinen oder Indien gelte. 16. Ukrainer sollen laut Peterka nicht aktiv abgeschoben werden, solange der Krieg andauert; nach Wegfall des Fluchtgrunds soll jedoch Rückführung möglich sein. 17. Das Format ist ein professionell moderiertes Nachrichtenpodcast mit einem Experteninterview und einem politischen Interview; Klenner und Hohenschwert stellen gezielt kritische Nachfragen. 18. Der Ton ist sachlich-analytisch; bei Kress eher akademisch-diplomatisch, bei Peterka zunehmend konfrontativ, wenn der Interviewer konkrete Zahlen und Fallgruppen einfordert. 19. Hörer, die sich für internationales Strafrecht, Ukraine-Krieg oder die Rechtspolitik der AfD interessieren, werden von beiden Gesprächsteilen profitieren. 20. Wer keine Kenntnisse im deutschen Asyl- und Völkerrecht mitbringt oder kein Deutsch versteht, wird der Sendung kaum folgen können.
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